Übersetzungen und Beglaubigung von Dokumenten

Übersetzungen und Beglaubigung von Dokumenten


Die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten dient der Bestätigung der Echtheit eines bestimmten Dokuments durch den ausstellenden Staat mittels der Anbringung eines Apostille-Vermerks durch das Justizministerium, des Außenministeriums sowie des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft auf den beglaubigten Dokumenten, die in der Republik Bulgarien ausgestellt wurden. Dies geschieht, damit diese Dokumente von den Institutionen eines anderen Staates anerkannt werden.

Die Fachagentur „SASIT BG“ bietet die Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten an, damit diese in dem Land, für das Sie sie benötigen, verwendet werden können. Wir verfügen über alle notwendigen Ressourcen, um jeden Schritt des Übersetzungs- und Beglaubigungsprozesses durchzuführen.

Alle unsere Übersetzer sind bei der Abteilung „Konsularische Angelegenheiten“, Direktion „Beglaubigungen und Legalisierungen“ des Außenministeriums beglaubigt.

Der Apostillvermerk kann in Form eines Stempels auf dem Dokument oder als untrennbar angefügte Bescheinigung vorliegen – unabhängig von der Form enthält er stets die vorgeschriebenen Angaben und hat dieselbe Rechtskraft.

Unsere berufliche Verpflichtung lautet:

– Die ordnungsgemäße Ausgestaltung des übersetzten Dokuments für die Beglaubigung auf unserem Formular, mit der Unterschrift des Übersetzers und dem Stempel der Agentur;

– Anbringen der Steuermarken und Übermittlung des Dokuments an die Konsularabteilung sowie Rücklieferung an unser Büro;

– ein Sonderrabatt von 10 % auf die Listenpreise für alle Übersetzungen (Standardauftrag) /zur Unterstützung der Kampagne „Na-mali“/; kostenlose Beratung bei der Beglaubigung;

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